Rz. 111

Die Mehrfachvertretung hat gegenüber mehreren Einzelvertretungen für die Mandanten einen grundsätzlichen Vorteil: Sie reduziert das Kosten- und Liquiditätsrisiko. Das wirkt sich insbesondere dann aus, wenn entweder die vertretenen Rechtspositionen zweifelhaft erscheinen oder aber wenn diese zwar als stark eingeschätzt werden, jedoch die finanzielle Situation des Gegners Anlass zur Besorgnis gibt. In solchen Fällen ist es in der Regel angezeigt, ein besonderes Augenmerk auf die Kostenseite zu legen und im Rahmen der anwaltlichen Beratung zur Mehrfachvertretung auf deren Vorteile besonders hinzuweisen.

 

Rz. 112

Andere Überlegungen stellen sich allerdings ein, wenn das Kostenrisiko – aus welchen Gründen auch immer – weitgehend vernachlässigt werden kann. Dann sollte der Anwalt erwägen, ob statt einer Mehrfachvertretung mehrere Einzelvertretungen durch ihn selbst oder durch verschiedene Anwälte angezeigt sind. Diese Möglichkeit gewinnt dadurch besondere Aktualität, dass nach der neuen Rechtsprechung des BGH (vgl. Rdn 74) der wirtschaftliche Vorteil einer Mehrfachvertretung erheblich geringer ausfällt, weil hiernach den Streitgenossen verwehrt wird, im Rahmen ihrer Haftungsanteile nach Abs. 2 den ihnen günstigsten Innenausgleich zu wählen.

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