Rz. 101

Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts vor Erteilung einer ordnungsgemäßen Kostenberechnung ist nicht zulässig.[91]

[91] LG Mannheim AGS 2012, 324 = RVGreport 2012, 414; RG JW 1890, 306; Riedel/Sußbauer/Ahlmann, RVG, § 10 Rn 3.

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