Verfahrensgang

AG (Aktenzeichen 62 VI 244/87)

 

Tenor

Auf die Beschwerde vom 03.03.2017 hin wird der Beschluss des Amtsgerichts . vom 27.02.2017 abgeändert und der Antrag auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses zurückgewiesen.

Die Beteiligten zu 1, 2 und 3 tragen die Kosten der ersten Instanz und des Beschwerdeverfahrens je zu je 1/3.

Der Gegenstandswert beträgt 4.200,00 EUR.

 

Gründe

I.

Der Beschwerdeführer wendet sich gegen den Beschluss des Amtsgerichts . vom 27.02.2017, in dem Herr Anno H1 - der Beteiligte zu 2 - zum Testamentsvollstrecker, beschränkt auf den nicht auseinandergesetzten Teil des Nachlasses des Erblassers Hans Georg Heinrich Joachim S1 (Familienbilder und Familienunterlagen) ernannt worden ist. Der Beteiligte zu 2 hat das Amt zum Testamentsvollstrecker bereits angenommen. Er ist der älteste Schwiegersohn des Erblassers, also Ehemann der Beteiligten zu 3 Karin H1.

Im Beschwerdeverfahren haben sich nur der Beschwerdeführer und Rechtsanwalt Dr. B1 (für die Beteiligten zu 2 und 3 Anno und Karin H1) gemeldet. Den übrigen Beteiligten ist jeweils rechtliches Gehör gewährt worden. In erster Instanz haben sie ihre Zustimmung zur Erteilung des beantragten Testamentsvollstreckerzeugnisses erteilt.

Der Senat hat mit Beschluss vom 08.03.2017 im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 64 Abs. 3 FamFG dem Testamentsvollstrecker einstweilen bis zur Entscheidung über die Beschwerde untersagt, als Testamentsvollstrecker über den Nachlass des Erblassers tätig zu werden. Auf die Gründe dieses Beschlusses wird vollumfänglich verwiesen.

Erblasser ist der am 22.04.1902 geborene Hans Georg Heinrich Joachim S1, der bereits am 15.05.1987 in E1 verstorben ist. Der Erblasser hatte 8 Kinder. Der Erblasser hat am 06.09.1983 ein handschriftliches Testament verfasst. Dies lautet:

"Mein letzter Wille:

Das Grundstück in Z1 ist immer als ein kleiner Ersatz für die verlorene Heimat betrachtet und entsprechend behandelt worden. Es war für jedes Familienmitglied offen und nahm auch zu besonderen Feiern die gesamte, große Familie auf. Außerdem ist es das Heim der Familienbilder und Quellenangaben zur Familiengeschichte. Ich wünsche, dass das Grundstück als Ganzes der Familie erhalten bleibt. Infolgedessen kann es nur einem unserer 8 Kinder vererbt werden. Das verlangt, dass 7 Kinder nur mit dem Pflichtteil bedacht werden können.

Bei einem Verkehrswert von

260.000,- DM und

Bankkonto u. Effekten

210.000,- DM

Insgesamt

470.000,- DM beträgt

das Pflichtteil

29.375,- DM

Ich bestimme nun folgendes:

1. das Z1 Grundstück erbt

Wittchen S1, wohnhaft in ... N1, K..... 2. Er übernimmt damit die Pflicht, die Familienbilder u. Unterlagen zu pflegen, vor Schaden zu bewahren und möglichst zu vermehren. Zur Pflege der Tradition ist jedem Familienmitglied der Zugang dazu zu gewähren. Sollte das Grundstück innerhalb der dem Erbfall folgenden 20 Jahre, ohne Erwerb eines anderen gleichwertigen, verkauft werden, so steht den unter 2. angeführten 7 Geschwistern die Hälfte des Verkaufserlöses zu gleichen Teilen zu.

2. Karin-Maria H1, geb. S1 in E2, ... B... 13,

Rüdiger S1 in ... N2, N.... 47

Heinricht S1 in ... S2 2, R.... 34,

Ute K1 geb. S1 in ... R1 1, A..... 24

Adelheid K2, geb. S1, in ... U1, H.... 12,

Joachim S1, in ... H2, D.... 40

Hans-Kaspar S1 in ... M1, H.... 5 III

erben ihr Pflichtteil aus den vorhandenen Kapitalien. Dieselben befinden sich bei der Kreissparkasse E1 bez. Spar- und Darlehenskasse in S3. Die durch den Erbfall entstandenen Kosten sind vor der Teilung zu begleichen.

3. Mein Sohn Rüdiger erbt außerdem die durch Herrn Gerhard A1, DDR- ... D1, W..... 8/59 betreuten Vermögensteile in D1. Es sind dies

1. ein nur mir zugestehende Bankkonto und

2. 1/6 der zur Erbengemeinschaft v. S1 / S4 gehörigen von DDR-Behörden verwalteten Vermögensteile. Zufolge der politischen Verhältnisse ist eine Bewertung nicht möglich, da mit einer Enteignung immer zu rechnen ist.

Nach den bestehenden Bestimmungen konnten aus dem Bankkonto Unkosten für die R2 Gruft bezahlt und in letzter Zeit mir als Rentner auf Antrag monatlich 200 M transferiert werden. Da seit über 10 Jahren keine Zahlungen eingehen, wird das Konto bald erloschen sein.

4. Den gesamten Hausrat wie Möbel, Wäsche, Teppiche, Silber u. a. teilen die 8 Geschwister unter sich in geschwisterlicher Eintracht.

5. Meinem Neffen Hans-Friedrich S1 zu ... P1 vermache ich zur Erinnerung an seinen Patenonkel das Gemälde von G1.

6. Das Amt des Testamentsverwalters bitte ich meinen ältesten Schwiegersohn, Anno H3 auf E2 ... B... 13, zu übernehmen.

Z1, den 6. September 1983

Dr. Joachim S1"

Zu Nr 3 hat der Erblasser später noch eine Ergänzung gemacht. Wegen des Inhaltes der Ergänzung wird auf Bl. 210 verwiesen.

Nach dem Tod des Erblassers hat der Testamentsvollstrecker bereits einmal ein Testamentsvollstreckerzeugnis beantragt und auch erhalten. Die Beteiligten haben sich damals zunächst gestritten, ob der Beteiligte zu 4 - Wittchen S1 - dem das Grundstück des Erblassers in Z2 (der Familiensitz) zugewendet worden ist, in dem Te...

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