Entscheidungsstichwort (Thema)
Berechnung des Kindergeldzuschlags. steuerrechtliches Jahresprinzip
Orientierungssatz
Kindergeldzuschlag ist nur dann zu gewähren, solange ein Anspruch auf Kindergeld vorhanden ist. Die steuerrechtliche Regelung des § 32 Abs 3 EStG wonach ein Kind für das ganze Jahr berücksichtigt ist, dient anderen gesetzgeberischen Zielen und ist deshalb als Auslegungshilfe nicht heranzuziehen.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1653101 |
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