Entscheidungsstichwort (Thema)

Berechnung des Kindergeldzuschlags. steuerrechtliches Jahresprinzip

 

Orientierungssatz

Kindergeldzuschlag ist nur dann zu gewähren, solange ein Anspruch auf Kindergeld vorhanden ist. Die steuerrechtliche Regelung des § 32 Abs 3 EStG wonach ein Kind für das ganze Jahr berücksichtigt ist, dient anderen gesetzgeberischen Zielen und ist deshalb als Auslegungshilfe nicht heranzuziehen.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 30.01.1996; Aktenzeichen 10 RKg 13/95)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1653101

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