Entscheidungsstichwort (Thema)

Versicherungsschutz in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung und Haftungsbeschränkung nach § 636 RVO bei Erfüllungsgeschäften aus Verträgen sowie bei nachbarschaftlichen Hilfeleistungen in landwirtschaftlichen Unternehmen

 

Orientierungssatz

Ein 13-jähriger Verletzter ist in das Unternehmen eines Gemüsebauern eingegliedert, wenn dieser als vertraglich verpflichteter Werkunternehmer unter Beibehaltung seiner Selbständigkeit als landwirtschaftlicher Betriebsinhaber für den Vater des Verletzten das Abernten des Möhrenfeldes mit seiner eigenen Erntemaschine übernommen hatte. Dadurch, daß er die mit dem Einsatz der Erntemaschine zusammenhängenden Arbeiten bestimmte und über das Tätigwerden von betriebsfremden Personen zu entscheiden hatte, wird diese Eingliederung deutlich. Damit kommt dem Gemüsebauern über § 636 Abs 2 RVO das Haftungsprivileg zugute.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 04.11.1981; Aktenzeichen 2 RU 53/81)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1660408

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