Entscheidungsstichwort (Thema)
Krankenversicherung. Arzneimittelversorgung. entsprechende Leistung iS des sozialen Entschädigungsrechts. Zuzahlungspflicht. Verfassungsmäßigkeit. unterschiedliche Behandlung. Schwerbeschädigter mit und ohne gesetzlichen Krankenversicherungsschutz
Leitsatz (amtlich)
1. Die Versorgung mit Arzneimitteln nach SGB 5 ist eine - der Versorgung nach dem BVG - entsprechende Leistung iS von § 10 Abs 7 BVG; die in § 31 Abs 3 SGB 5 vorgesehene Zuzahlung ändert daran nichts.
2. Der sich daraus ergebende Nachrang der Leistungspflicht nach dem BVG verletzt angesichts der Versorgung - nicht gesetzlich krankenversicherter - sogenannter Zugewiesener auch für Nicht-Schädigungsfolgen nicht Art 3 Abs 1 GG.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1667114 |
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