Entscheidungsstichwort (Thema)

Krankenversicherung. Arzneimittelversorgung. entsprechende Leistung iS des sozialen Entschädigungsrechts. Zuzahlungspflicht. Verfassungsmäßigkeit. unterschiedliche Behandlung. Schwerbeschädigter mit und ohne gesetzlichen Krankenversicherungsschutz

 

Leitsatz (amtlich)

1. Die Versorgung mit Arzneimitteln nach SGB 5 ist eine - der Versorgung nach dem BVG - entsprechende Leistung iS von § 10 Abs 7 BVG; die in § 31 Abs 3 SGB 5 vorgesehene Zuzahlung ändert daran nichts.

2. Der sich daraus ergebende Nachrang der Leistungspflicht nach dem BVG verletzt angesichts der Versorgung - nicht gesetzlich krankenversicherter - sogenannter Zugewiesener auch für Nicht-Schädigungsfolgen nicht Art 3 Abs 1 GG.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 11.10.1994; Aktenzeichen 1 RK 34/93)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1667114

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