Entscheidungsstichwort (Thema)

Krankenversicherung. Beitragsbemessung. freiwilliges Mitglied. Abweichung. Zuflußprinzip Zwölftelung. Einmalzahlung. Sonderklasse. Zuflußmonat

 

Leitsatz (amtlich)

1. Es ist mit der in § 240 Abs 2 S 2 SGB 5 angeordneten entsprechenden Anwendung von § 227 Abs 1 S 2 SGB 5 nicht zu vereinbaren, für freiwillig versicherte Beamte bezüglich des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes vom Zuflußprinzip abzuweichen und diese Einnahmen monatlich zu zwölfteln.

2. Der entsprechend anwendbare § 227 Abs 3 SGB 5 ermöglicht - jedenfalls - die satzungsmäßige Schaffung einer von der Beitragsbemessungsgrenze befreiten Sonderklasse für die Zuflußmonate.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1667274

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