Leitsatz (amtlich)
1. Fallen der Eintritt der Arbeitslosigkeit und der Beginn der Geltungsdauer der Lohnsteuerkarte zeitlich zusammen, dann ist § 113 Abs 2 S 2 AFG analog anwendbar.
2. Das gilt auch dann, wenn die gewährte Lohnsteuerklassenkombination den Arbeitslosen versicherungsrechtlich benachteiligt.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1664151 |
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