Leitsatz (amtlich)

1. Fallen der Eintritt der Arbeitslosigkeit und der Beginn der Geltungsdauer der Lohnsteuerkarte zeitlich zusammen, dann ist § 113 Abs 2 S 2 AFG analog anwendbar.

2. Das gilt auch dann, wenn die gewährte Lohnsteuerklassenkombination den Arbeitslosen versicherungsrechtlich benachteiligt.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 27.09.1989; Aktenzeichen 11 RAr 63/88)

BSG (Urteil vom 26.09.1989; Aktenzeichen 11 RAr 63/88)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1664151

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