Entscheidungsstichwort (Thema)

Krankenversicherung. keine Kostenübernahme einer Außenseitermethode (hier: Elektro-Akupunktur nach Voll)

 

Leitsatz (amtlich)

1. Die AEV (Elektro-Akupunktur nach Voll) ist keine allgemein anerkannte Therapie.

2. Sie ist (jedenfalls) zur - schulmedizinisch zugänglichen - Behandlung von Verdauungs- bzw Resorptionsstörungen sowie rheumatischen Beschwerden nicht notwendig.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 12.10.1993; Aktenzeichen 13 RJ 41/92)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1667118

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