Entscheidungsstichwort (Thema)
Krankenversicherung. keine Kostenübernahme einer Außenseitermethode (hier: Elektro-Akupunktur nach Voll)
Leitsatz (amtlich)
1. Die AEV (Elektro-Akupunktur nach Voll) ist keine allgemein anerkannte Therapie.
2. Sie ist (jedenfalls) zur - schulmedizinisch zugänglichen - Behandlung von Verdauungs- bzw Resorptionsstörungen sowie rheumatischen Beschwerden nicht notwendig.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1667118 |
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