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Ziel in einem Inklusionsbetrieb ist nicht Dauerbeschäftigung. Vielmehr sollen die Inklusionsbetriebe Brücke zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben in einer regulären Beschäftigung in Betrieben und Dienststellen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sein. Deshalb sollen die Inklusionsbetriebe, wenn notwendig, Beschäftigten, die in einen Betrieb oder eine Dienststelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln wollen, Unterstützung bei der Vermittlung in eine solche Beschäftigung geben. Eine solche Unterstützung durch einen Inklusionsbetrieb wird jedoch dann nicht notwendig sein, wenn zu dieser Unterstützung Integrationsfachdienste, die hierfür von einem Integrationsamt oder einem Rehabilitationsträger beauftragt sind (§§ 192, 194), zur Verfügung stehen.

Die Unterstützung bei der Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wurde mit Art. 1 des Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts v. 6.6.2023 (BGBl. I Nr. 146) zum 14.6.2023 gestrichen. Zur Begründung führte der Gesetzgeber aus, Inklusionsbetriebe seien selbst Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarkts, die wirtschaftlich agierten und sich wie alle anderen Unternehmen am Markt behaupten müssten. Deshalb könnten sie nicht länger dazu verpflichtet werden, ihre eigenen Beschäftigten an andere Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarkts zu vermitteln. Die aus der Zeit temporär angelegter Integrationsprojekte stammende Formulierung sei deshalb zu streichen. Dies sei auch im Interesse der beschäftigten Menschen, die ganz überwiegend mit ihrer Beschäftigung zufrieden seien und in der Regel kein Interesse an einem Wechsel des Arbeitgebers hätten. Auch die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Auftrag gegebene Evaluierung der Förderung von Inklusionsbetrieben habe die Streichung empfohlen (Forschungsbericht 578 ""Evaluation der Förderung von Inklusionsbetrieben im Rahmen des Programms Inklusionsinitiative II – AlleImBetrieb" und des bestehenden Förderinstrumentariums –Schlussbericht"", S. 138).

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