Kurzbeschreibung

Muster eines Antrags auf Ehescheidung bei einvernehmlicher Scheidung. Der Versorgungsausgleich wurde durch notarielle Urkunde ausgeschlossen. Seit 1.1.2022 besteht für Rechtsanwälte eine aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA).

Scheidungsantrag einvernehmliche Scheidung

Amtsgericht

Familiengericht

per beA

..., den ...
Antrag auf Ehescheidung

Frau..., wohnhaft ...

– Antragstellerin –
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte ...

g e g e n

Herrn..., wohnhaft ...

– Antragsgegner –

Namens und unter Berufung auf die uns vorliegende besondere Vollmacht kündigen wir für den Termin zur mündlichen Verhandlung folgenden Antrag an:

 
  1. Die am ... vor dem Standesamt ... .unter der Heiratsregister Nr ... geschlossene Ehe der Beteiligten wird geschieden.
  2. Ein Versorgungsausgleich findet nicht statt.

Begründung:

I.

Die Beteiligten haben wie im Antrag bezeichnet die Ehe miteinander geschlossen.

B e w e i s: Vorlage der Heiratsurkunde – im Original als Anlage 1 beigefügt –

Die Antragstellerin ist am ... geboren. Die Staatsangehörigkeit ist deutsch. Der Antragsgegner ist am ... Die Staatsangehörigkeit ist deutsch. Aus der Ehe sind keine Kinder hervorgegangen.

II.

Die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts ... .ergibt sich aus dem Umstand, dass die Beteiligten ihren letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthaltsort im Bezirk des angerufenen Gerichtes haben und beide Beteiligten weiterhin dort wohnhaft sind (§ 122 Nr. 3 FamFG).

III.

Der Scheidungsantrag wird auf §§ 1565 Abs. 1, 1566 Abs. 1 BGB gestützt. Die Ehe der Beteiligten ist gescheitert. Die Beteiligten leben seit dem ... getrennt voneinander.

B e w e i s: Einvernahme der Beteiligten

Eine Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft kommt für die Antragstellerin nicht mehr in Betracht. Es wird davon ausgegangen, dass der Antragsgegner dem Scheidungsantrag zustimmen bzw. einen eigenen Scheidungsantrag stellen wird.

IV.

Eine Regelung i. S. d. § 133 Abs. 1 Nr. 2 FamFG wurde bisher nicht getroffen.

Der Antragstellerin ist nicht bekannt, dass vor diesem oder einem anderen Gericht Familiensachen der in § 133 Abs. 1 Nr. 3 FamFG bezeichneten Art anhängig wären.

V.

Der Versorgungsausgleich wurde durch notarielle Vereinbarung vom ... (Notar ..., Urkundenrollennr. ...) ausgeschlossen. Die Urkunde ist in Abschrift als Anlage 2 beigefügt.

VI.

Die Antragstellerin verfügt über monatliche Nettoeinkünfte von ca. ... EUR. Der Antragsgegner – soweit bekannt – über solche in Höhe von ca. ... EUR. Es ergibt sich ein zur Berechnung des Verfahrenswertes heranzuziehendes Nettoeinkommen von ... EUR. Multipliziert mit drei ergibt sich für das Scheidungsverfahren ein Verfahrenswert in Höhe von ... EUR. Der Versorgungsausgleich wird mit 1.000,00 EUR bewertet, sodass sich insgesamt ein vorläufiger Verfahrenswert von ... EUR ergibt.

Unter Zugrundelegung dieses Wertes ergibt sich ein Gerichtskostenvorschuss in Höhe von ... EUR. Zum Ausgleich des Gerichtskostenvorschusses überreichen wir die elektronische Kostenmarke.

(elektronisch signiert)

...

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