Leitsatz

Wenn ein Wohnungseigentümer einer Wohnanlage die Mieter eines anderen aus dem Mietverhältnis herausekelt, droht ihm Schadensersatzpflicht für Mietminderung und Leerstand, denn jeder Eigentümer hat sich innerhalb einer Wohnanlage so zu verhalten, dass den übrigen Eigentümern keine vermeidbaren Nachteile entstehen.

 

Sachverhalt

In einer Wohnanlage mit vielen Parteien gibt es immer wieder Probleme im Umgang miteinander. Typische Streitpunkte sind die Frage, ob die Treppe ordentlich geputzt wurde oder Gegenstände im Gemeinschaftsflur herumstehen dürfen. Doch wenn die Sitten zu rau werden, kann es für die Verursacher teuer werden.

Das musste ein Wohnungseigentümer erfahren, der sich gegenüber den Mietern eines anderen Eigentümers ziemlich unangenehm aufgeführt hatte. Beim ersten Vorfall war der Eigentümer einer Wohnung bereits stutzig geworden: Seine Mieter hatten fristlos gekündigt, und zwar mit der Begründung, sie seien von einem anderen, benachbarten Immobilieneigentümer aus derselben Wohnanlage ständig beleidigt, bedroht und belästigt worden. Als sich Ähnliches mit neuen Mietern wiederholte, war der Vermieter nicht mehr bereit, das ohne weiteres hinzunehmen. Er zog vor Gericht und verklagte den rabiaten Wohnungseigentümer auf Schadensersatz. Begründung: Weil dieser durch sein Verhalten den Auszug der Mieter provoziert habe, müsse er für die zeitweilige Minderung der monatlichen Zahlungen und für den Wohnungsleerstand haften.

So sah es auch das Gericht: Jeder Eigentümer hat sich innerhalb einer Wohnanlage so zu verhalten, dass den übrigen Eigentümern keine vermeidbaren Nachteile entstehen. Die Richter verurteilten den "Störenfried" zur Zahlung von Schadensersatz. Anders hätte die Sachlage ausgesehen, wenn die Reaktion der Mieter überzogen gewesen wäre, da nicht wegen jeder kleinen Unstimmigkeit fristlos gekündigt werden kann.

 

Link zur Entscheidung

OLG Köln, Beschluss v. 6.2.2006,16 Wx 197/05.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge