Leitsatz
Berechtigter Schadensersatz (Mietausfall) nach § 14 WEG
Normenkette
§ 14 WEG
Kommentar
- Unter den Voraussetzungen des § 14 Nr. 4 WEG kann ein Eigentümer jeden Schaden durch die Gemeinschaft ersetzt verlangen, der infolge der Gestattung des Betretens und der Benutzung im Vorfeld einer Instandhaltung und Instandsetzung im Bereich des Gemeinschaftseigentums und im Zuge der Sanierungsabwicklung entsteht, ob verschuldet oder nicht (so genannter Aufopferungsanspruch). Dazu zählt auch ein entgangener Gewinn wie ein beim betroffenen Sondereigentümer eingetretener Mietausfall.
- Die Entscheidung äußert sich dann auch noch eingehend zur Berechnung eines Mietausfallschadens.
Link zur Entscheidung
OLG Frankfurt/M. v. 17.1.2006, 20 W 362/04, ZMR 8/2006, 625 mit Anm. ElzerOLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 17.01.2006, 20 W 362/04
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen