Rz. 31a

Hat der Arbeitnehmer für Zeiten geleisteten Gründungszuschusses noch Anspruch auf Arbeitsentgelt gegen seinen Arbeitgeber, so geht dieser Anspruch auf die Bundesagentur für Arbeit über. Die für den Anspruchsübergang nach § 115 Abs. 1 SGB X erforderliche sachliche Kongruenz ist jedenfalls dann gegeben, wenn die Agentur für Arbeit den Gründungszuschuss gleichwohl an Stelle des vom Arbeitgeber nicht gezahlten Arbeitsentgelt gewährt (BAG, Urteil v. 29.4.2015, 5 AZR 756/13, NJW 2015 S. 3051).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge