Rz. 44

Die Maßnahmen sind bisher zu 4 Lehrgangstypen zusammengefasst und auf unterschiedliche Zielgruppen und Zielsetzungen ausgerichtet; individuelle Defizite und konkrete Fördernotwendigkeiten sollen genauer angegangen werden. In die Förderung (Lehrgangskosten) als berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme ist auch das "Freiwillige soziale Trainingsjahr" einbezogen, das im Rahmen eines Modellversuchs des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) durchgeführt wird. Das BMFSFJ gewährt als Unterhaltsleistungen zwar Taschengeld und Verpflegungskostenpauschale, gleichwohl besteht – unter Anrechnung dieser Unterhaltsleistungen als Einkommen des Teilnehmers – Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe.

 

Rz. 45

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit gliedern sich wie folgt:

G-Lehrgang:

Zielgruppe: Ausbildungsreife Jugendliche und junge Erwachsene – unabhängig von der erreichten Schulbildung –, die

  • von der Berufsberatung nicht vermittelt werden können (hierzu können auch Ausbildungsabbrecher gehören),
  • eine Berufsausbildung anstreben, aber ihre Berufswahlentscheidung noch nicht getroffen haben.

Aufgabe und Ziel: Aufnahme einer qualifizierten Ausbildung; Festigung der Motivation der Teilnehmer/-innen für eine berufliche Ausbildung, Steigerung ihrer Wettbewerbsfähigkeit; Möglichkeit zur Überprüfung bzw. Treffen der Berufswahlentscheidung.

Dauer: 2 bis 12 Monate.

 

Rz. 46

F-Lehrgang:

Zielgruppe: Behinderte, die

  • für eine Berufsausbildung in Betracht kommen, jedoch wegen ihrer in einer nicht nur vorübergehenden Behinderung begründeten Lernerschwernis einer besonderen Förderung bedürfen (F 1),
  • aufgrund der Art und Schwere ihrer Behinderung für eine Berufsausbildung nicht in Betracht kommen, andererseits durch die Beschäftigung in einer Werkstatt für Behinderte unterfordert wären (F 2/F 3),
  • wegen der Dauer ihrer medizinischen Rehabilitation nicht mehr wettbewerbsfähig sind (F 4).

Aufgabe und Ziel: Über gezielte Hilfen eine dauerhafte Integration in Ausbildung oder Arbeit zu erreichen.

Dauer: maximal 3 Jahre.

 

Rz. 47

BBE-Lehrgang:

Zielgruppe: Jugendliche und junge Erwachsene, die nicht zum förderungsfähigen Personenkreis der G- und F-Lehrgänge gehören, insbesondere:

  • sozial Benachteiligte,
  • Aussiedler/Ausländer,
  • Jugendliche und junge Erwachsene mit beruflich schwerwiegenden Bildungsdefiziten (hierzu können auch Ausbildungsabbrecher gehören),
  • An- und Ungelernte,
  • Jugendliche, die wegen vorübergehenden Entwicklungsschwierigkeiten im physischen und psychischen Bereich der Belastung einer Berufsausbildung noch nicht gewachsen sind,
  • Strafentlassene/Strafgefangene.

Aufgabe und Ziel: Intensive Unterstützung der Teilnehmer/-innen, Stabilisierung ihrer Persönlichkeit sowie Verstärkung der bildungsmäßigen Voraussetzungen für die Aufnahme einer Ausbildung. Sofern eine Ausbildung voraussichtlich nicht in Frage kommt, Vermittlung von fachpraktischen und fachtheoretischen Grundkenntnissen.

Dauer: bis 12 Monate.

 

Rz. 48

tip-Lehrgang (testen – informieren – probieren):

Zielgruppe: Jugendliche und junge Erwachsene, die den Anschluss an das Berufsleben zu verlieren drohen oder bereits verloren haben, z. B. durch

  • fehlende Motivation,
  • vielfache Bildungsdefizite,
  • soziale Beeinträchtigung,
  • Konflikte zur Gesellschaft,
  • Straffälligkeit,
  • ehemalige Alkohol- und/oder Drogenabhängigkeit,
  • Abbruch beruflicher Bildung,
  • Scheitern in der Arbeit.

Aufgabe und Ziel: Wecken und Fördern der Bereitschaft für die Aufnahme einer beruflichen Ausbildung oder Arbeitnehmertätigkeit sowie Feststellung über die Teilnahme an weiteren erforderlichen berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen.

Dauer: höchstens 3 Monate.

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