Rz. 21

In der Kompetenzklasse "Sozial-kommunikative Kompetenz" werden folgende Teilkompetenzen beurteilt:

  • Einfühlungsvermögen,
  • Führungsfähigkeit,
  • Kommunikationsfähigkeit,
  • Kundenorientierung und
  • Teamfähigkeit.
 
Praxis-Beispiel

Teilkompetenz Kundenorientierung

Ist der Kunde/die Kundin in der Lage, Kundenanliegen offen gegenüber zu stehen und versucht er bzw. sie diese Wünsche zu erfüllen?

  • Mögliche Indikatoren für die Beurteilung

Der Kunde/Die Kundin hat Erfahrungen in einem klassischen Dienstleistungsberuf gesammelt.

Der Kunde/Die Kundin war in der bisherigen Tätigkeit gegenüber Kollegen, internen und externen Partnern offen und hilfsbereit (Servicementalität).

Der Kunde/Die Kundin kann in beruflichen Situationen den Ausdruck eigener Gefühle situationsspezifisch steuern, z. B. bleibt auch in schwierigen Situationen freundlich.

Der Kunde/Die Kundin nimmt Anliegen von Dritten ernst und kann zur Zufriedenheit seines Gegenübers beraten, kann z. B. verschiedene Angebote und Alternativen benennen, bedient gern, ist gern für andere da.

Dem Kunden/Der Kundin wird Kundenorientierung in Zeugnissen oder Trägerberichten bescheinigt.

  • Mögliche Informationsquellen und sonstige Hinweise

Arbeitszeugnisse,

Praktikumsbeurteilungen,

Trägerberichte (sofern nach § 318 zulässig, d. h. Leistungs- und Verhaltensbeurteilungen),

Qualifikationsnachweise,

Berufspsychologischer Service (Beachte: § 32 SGB III Eignungsfeststellung; § 36 SGB I),

Verhaltensbeobachtung (keine einmalige Beobachtung) und

Selbsteinschätzung.

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