Rz. 1

§ 175 a. F. SGB III regelte das sog. Struktur-Kurzarbeitergeld (Struktur-Kug). Die Vorschrift ist durch Art. 1 Nr. 11 des Gesetzes zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung vom 24.4.2006 (BGBl. I S. 926) zum 1.4.2006 in das SGB III vollständig neu gefasst worden. Durch die zum 1.4.2006 erfolgte Änderung ist das bis dorthin geltende System der Winterbauförderung abgelöst worden. Die Vorschrift ist zuletzt durch Art. 2 Nr. 18 des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) zum 1.4.2012 geändert worden. Dabei sind die ehemals in den Vorschriften der §§ 169 ff. enthaltenen Regelungen zum Kug nun in die §§ 95 ff. überführt worden, ohne dass es dabei zu wesentlichen Änderungen gekommen wäre (vgl. BT-Drs. 17/6277, Begründung zu Art. 2 Nr. 18 S. 102). Zuletzt ist die Vorschrift durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz) v. 18.7.2016 (BGBl. I S. 1710) mit Wirkung zum 1.8.2016 geändert worden. Dabei wurden u. a. Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 7 aufgehoben sowie der ehemalige Abs. 8 neu formuliert.

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