<Fassung: 2018>

Das folgende Muster ist für einen kleineren Verein, der keine Untergliederungen hat, aufgebaut, und soll den Gesamtaufbau einer Satzung unter Minimalanforderungen beispielhaft verdeutlichen, ohne den Anspruch auf eine perfekte "Mustersatzung" erheben zu wollen.

Die Erläuterungen in den Fußnoten sind bewusst ausführlich gehalten, um das Verständnis an der jeweiligen Stelle zu verbessern.

Achtung!

Das folgende Satzungsbeispiel ist ein Muster und muss

  1. auf die Bedürfnisse des Vereins angepasst werden und sollte
  2. vorab mit dem zuständigen Finanzamt und Registergericht abgestimmt werden, da dort abweichende Auffassungen vertreten werden können.

Satzung

I. Grundlagen des Vereins

§ 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr und Vereinsfarben

(1) Der Verein führt den Namen [vollständigen Namen einsetzen], abgekürzt [Abkürzung einsetzen].[1]
(2) Sitz des Vereins ist [Ort einsetzen].[2]
(3) Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts [Bezeichnung einsetzen] unter der Registernummer VR [Register-Nr. einsetzen] eingetragen.[3]
(4) Das Geschäftsjahr ist [Zeitraum eintragen, z.  B. Kalenderjahr oder 1.7. – 30.6. d.  Folgejahres].
(5) Die Vereinsfarben sind [Vereinsfarben bezeichnen].
(6) Der Verein führt folgendes Wappenzeichen: [Vereinswappen einfügen].

§ 2 Zweck des Vereins[4] , Gemeinnützigkeit[5]

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
(2) Zweck des Vereins ist [die Ausübung und Förderung des Sports in all seinen Ausprägungen und Formen, die Förderung der Kunst und Kultur sowie der offenen Jugendarbeit und Jugendpflege].[6]
(3)

Die Ziele und die Vereinszwecke werden insbesondere verwirklicht durch[7]:

  1. die Durchführung von sportlichen Veranstaltungen, Wettkämpfen, Turnieren und Kursen,
  2. den Betrieb eines Sportkindergartens,
  3. die Durchführung von Lesungen, Konzerten, Ausstellungen und künstlerischen Veranstaltungen
  4. die Schulung der Mitarbeiter des Vereins,
  5. die Durchführung von internationalen Jugendbegegnungen,
  6. die Errichtung und Erhaltung von Sportanlagen.
(4) Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(5) Mittel des Vereins dürfen nur zu satzungsmäßigen Zwecken verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
(6) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.[8]
(7) Ausscheidende Mitglieder haben gegen den Verein keine Ansprüche auf Zahlung des Wertes eines Anteils am Vereinsvermögen.

II. Vereinsmitgliedschaft, Rechte und Pflichten der Mitglieder, Beitragswesen

§ 3 Mitglieder des Vereins[9]

(1)

Der Verein hat folgende Mitglieder:[10]

  1. ordentliche Mitglieder,
  2. außerordentliche Mitglieder,
  3. fördernde Mitglieder,
  4. Ehrenmitglieder.
(2) Ordentliche Mitglieder sind [alle natürlichen Personen].
(3) Außerordentliche Mitglieder sind [juristische Personen].
(4) Fördernde Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden, die den Verein und seine Aufgaben ideell oder materiell unterstützen wollen. Sie sind beitragsfrei und haben in der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht.
(5) Ehrenmitglieder sind Personen, die sich um die Förderung und Arbeit des Vereins besonders verdient gemacht haben.

§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft

(1) Die Aufnahme eines Mitglieds erfolgt durch Beschluss des [zuständiges Organ einsetzen] aufgrund eines schriftlichen Aufnahmeantrages, der an den Verein zu richten ist.
(2) Der Aufnahmeantrag Minderjähriger bedarf der schriftlichen Genehmigung der gesetzlichen Vertreter, die damit gleichzeitig die Zustimmung zur Wahrnehmung der Mitgliederrechte und -pflichten durch den Minderjährigen erteilen.
(3) Eine Ablehnung des Aufnahmeantrages durch [zuständiges Organ einfügen], die keiner Begründung bedarf, ist unanfechtbar.
(4) Die Mitgliedschaft beginnt mit der schriftlichen Bestätigung durch den Verein.[11]
(5) Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Aufnahme in den Verein.[12]

§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft[13]

(1)

Die Mitgliedschaft eines [ordentlichen Mitglieds][14] endet durch

  1. Austritt,
  2. Ausschluss aus dem Verein oder
  3. Tod.
(2) Mit dem Ausscheiden aus dem Verein erlöschen alle Rechte und Pflichten des Mitglieds gegenüber dem Verein.
(3) Bestehende Beitragspflichten (Schulden) gegenüber dem Verein bleiben unberührt.

§ 6 Austritt aus dem Verein – Kündigung der Mitgliedschaft

Der Austritt eines Mitglieds erfolgt durch schriftliche Erklärung an [zuständiges Organ einfügen] bis [Kündigungsfrist einsetzen, z.  B. 30.9. oder 31.12. d.  J.] und wird mit Ende des [Beendigungstermin einsetzen] wirksam.

§ 7 Ausschluss aus dem Verein

(1)

Der Ausschluss eines [ordentlichen Mitglieds] kann durch [zuständiges Organ einsetzen] beschlossen werden, wenn das Mitglied:

  1. die Bestimmungen der Satzung, Ordnungen oder die Interessen des Vereins verletzt,
  2. die Anordnungen oder Beschlüsse der Vere...

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