Als Mitglied einer Gemeinschaft ist jeder Wohnungseigentümer verpflichtet, sich letztlich so zu verhalten, dass keinem der anderen Wohnungseigentümer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil erwächst. Dies gilt sowohl hinsichtlich des Zustands seines Sondereigentums wie auch im Hinblick auf sein sonstiges Verhalten innerhalb der Eigentümergemeinschaft. Der Wohnungseigentümer hat demnach beispielsweise Wasserleitungen vor Frostschäden zu sichern, defekte Wasserleitungen, Abflüsse und Armaturen auszuwechseln, sofern für andere Wohnungseigentümer hierdurch eine Gefahr droht. Des Weiteren ist insbesondere übermäßige Lärmentwicklung durch Musik, Musizieren und Fernsehen zu vermeiden. Problematisch ist u. a. auch das sommerliche Grillen auf dem Balkon oder der Terrasse.[1]

[1]

S. "Emissionen".

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