Selbst wenn eine Bußgeld- oder eine Schadenersatzforderung wegen behaupteter immaterieller Schäden erfolgreich abgewehrt werden kann, werden doch zeitliche Kapazitäten gebunden. Eine Verurteilung führt dann auch noch zu finanziellen Einbußen. Unternehmen sollten deshalb bereits im Vorfeld versuchen, solchen Forderung vorzubeugen. Wichtig ist hierzu in erster Linie

  • ein Datenschutzmanagement einzurichten, mit dem sichergestellt ist, dass die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen eingehalten werden (vgl. DSGVO-Pflichten für Unternehmen) und die Mitarbeiter in Bezug auf den Datenschutz zu sensibilisieren und zu schulen.
  • Auskunftsersuchen von Betroffenen und Aufsichtsbehörden sollten ernst genommen und zügig bearbeitet werden.
  • Bei Anfragen der Aufsichtsbehörden sollte eine Konfrontationsstellung vermieden werden, um nicht den Eindruck der Kooperationsverweigerung ("das Unternehmen hat etwas zu verbergen") zu erwecken. Sofern die Aufsichtsbehörde datenschutzrechtliche Missstände feststellt, sind diese zeitnah zu beheben.

Sanktionen aus Datenschutzverstößen

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