Entscheidungsstichwort (Thema)

Vermittlungsgutschein. Rechtscharakter. Wegfall einer Anspruchsvoraussetzung. Aufhebungs- bzw Rücknahmeentscheidung

 

Orientierungssatz

Bei dem Vermittlungsgutschein gem § 421g SGB 3 handelt es sich um einen Verwaltungsakt, der gegenüber dem Arbeitnehmer nach Maßgabe der §§ 45 und 48 SGB 10 iVm § 330 SGB 3 aufgehoben werden kann.

 

Nachgehend

BSG (Beschluss vom 25.10.2012; Aktenzeichen B 11 AL 34/12 B)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI3530551

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