Rz. 56

Mit der Anmeldung sind die Originale der Urkunden, auf die sich die Anmeldung bezieht, einzureichen bzw. deren notariell beglaubigte Abschriften oder Kopien.

Folgende Unterlagen sind in der Regel bei Gründung einer Gesellschaft beim Handelsgericht einzureichen:

a) Generalversammlungsbeschluss zur Gründung der Gesellschaft: Der/die Gesellschafter der Gesellschaft hat/haben einen Beschluss zu fassen, die Gesellschaft gründen zu wollen.
b) Gründungsakt: Die Unterzeichnung des Gründungsakts (auch in notariell beglaubigter Form) kann von einem Vertreter (z.B. Anwalt) auf Basis einer Spezialvollmacht für Gesellschafter vorgenommen werden.
c) Bonitätserklärung der Hausbank: Beim Handelsregister ist eine Bonitätserklärung der Hausbank der ausländischen Gesellschafter (juristische Person) vorzulegen. Diese Erklärung enthält eine Bestätigung der Hausbank über die Bonität des Gesellschafters. Sie dient dem Nachweis, dass der/die Gesellschafter über ausreichend Geldmittel verfügt/verfügen, um eine Gesellschaft gemäß rumänischem Recht zu gründen.
d) Mietvertrag: Im Rahmen des Gründungsverfahrens muss nachgewiesen werden, dass die zu gründende Gesellschaft über entsprechende Geschäftsräumlichkeiten in Rumänien verfügt.
e) Unterlagen über die Geschäftsräumlichkeiten: Grundbuchauszug der Immobilie, in der sich die Geschäftsräumlichkeiten der Gesellschaft befinden, bzw. Unterlagen des Eigentümers oder Immobilie, die nachweisen, dass der Mietvertrag mit einer berechtigten Person abgeschlossen wurde.
f) Musterfirmazeichnungen der Geschäftsführer: Diese bedürfen der notariellen Beglaubigung (eventuell mit Apostille).
g) Erklärung über die Geschäftsführertätigkeit: Jeder designierte Geschäftsführer der zu gründenden Gesellschaft hat eine Erklärung an Eides statt vorzulegen, nach der er in der Lage ist, seine Tätigkeit gemäß den geltenden rumänischen Gesetzen auszuüben. Die Erklärung bedarf der notariellen Beurkundung (eventuell mit Apostille).
h) Erklärung des Gesellschafters nach der er die geltenden rumänischen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, die Stellung als Gesellschafter auszuüben. Die Erklärung bedarf der notariellen Beurkundung (eventuell mit Apostille).
i) Kopien der Reisepässe bzw. der Personalausweise der Geschäftsführer/Gesellschafter (natürliche Person).
j) Erklärung der Geschäftsführer über den wirtschaftlichen Eigentümer der Gesellschaft. Die Erklärung bedarf der notariellen Beurkundung (eventuell mit Apostille).
k) Handelsregisterauszüge des/der Gesellschafter(s): Für juristische Personen muss ein aktueller (beglaubigter) Auszug aus dem Handelsregister (eventuell mit Apostille) des Gesellschafters vorgelegt werden.
l) Schriftliche Erklärungen ausländischer Gesellschafter und Geschäftsführer (an Eides statt), dass keine Steuerschulden in Rumänien bestehen. Diese Erklärung entfällt, wenn der ausländische Gesellschafter bzw. die ausländischen Geschäftsführer bereits in Rumänien steuerlich registriert sind. Die Erklärungen bedürfen der notariellen Beglaubigung (eventuell mit Apostille).
m) Erklärung (an Eides statt) des Geschäftsführers, dass am Sitz der Gesellschaft alle Bedingungen (umweltrechtliche, arbeitsschutzrechtliche, veterinär-sanitärrechtliche und sanitärrechtliche) für die Durchführung der Tätigkeiten, die den Unternehmensgegenstand der Gesellschaft darstellen, erfüllt sind. Abhängig von der konkreten Art und des Umfangs der Tätigkeiten der Gesellschaft kann auch die Einholung einer Umweltgenehmigung notwendig sein.
n) Reservierung des gewünschten Firmenwortlauts (siehe Rdn 8).
o) Vollmacht zur Gründung der Gesellschaft: Soll die Gesellschaftsgründung auf Basis einer Vollmacht vorgenommen werden, so bedarf die dafür erforderliche Spezialvollmacht der notariellen Beurkundung (eventuell mit Apostille).

Die Urkunden gemäß lit. f), g) und h) können derzeit aufgrund spezieller COVID-Bestimmungen[16] auch privatschriftlich, mit elektronischer Unterschrift oder der Unterschriftenbeglaubigung eines (rumänischen) Anwalts errichtet werden.

Sämtliche fremdsprachigen Urkunden sind beim Handelsregister in beglaubigter Übersetzung in rumänischer Sprache vorzulegen.

Die Einreichung in elektronischer Form über die Plattform des Handelsregisters ist ebenfalls möglich. Hierfür benötigt die Person, die die Einreichung vornimmt, eine elektronische Signatur sowie ein Konto auf der Plattform des Handelsregisters.

[16] Artikel 65 Abs (2) und (3) des Dekrets Nr. 240/2020 (Decretului nr 240/2020, MOF, Partea 1, nr. 311/14.04.2020)

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge