Tool richtet sich an Anwälte (im gesamten Zivilprozess). Die Restitutionsklage gehört - wie die "Nichtigkeitsklage" - zur Wiederaufnahme des Verfahrens nach §§ 578 ff. ZPO. Damit kann ausnahmsweise die Rechtskraft eines ergangenen Urteils beseitigt werden und der alte Prozess (mit offenem Ergebnis) fortgeführt werden, z.B. wenn ein Zeuge nach Rechtskraft des Zivilurteils wegen Falschaussage strafrechtlich verurteilt wurde.

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