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Reisekostenabrechnung gem. Nr. 7003 ff. VV RVG[1]
In Sachen, … Az.:
Name, Vorname | |||
Arbeitgeber/Auftraggeber | |||
Reisebeginn – Datum, Uhrzeit | |||
Reiseende – Datum, Uhrzeit | |||
Reisedauer – Tage/Stunden | |||
Reiseziel – Ort/Land | |||
Reisezweck – Anlass der Reise | |||
Reisekosten: | |||
a) Fahrtkosten | km | EUR/km | Betrag/EUR |
Pauschbetrag | |||
oder | |||
Einzelnachweis mit Belegen | |||
b) Verpflegungsmehraufwand | Tage | EUR/Tag | Betrag/EUR |
Mehr als 24 Std. | |||
Mehr als 14 Std. | |||
Mehr als 8 Std. | |||
c) Übernachtungskosten | |||
d) Nebenkosten | |||
Gesamtkosten |
Vorbemerkung 7:
(1) Mit den Gebühren werden auch die allgemeinen Geschäftskosten entgolten. Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, kann der Rechtsanwalt Ersatz der entstandenen Aufwendungen (§ 675 i.V.m. § 670 BGB) verlangen.
(2) Eine Geschäftsreise liegt vor, wenn das Reiseziel außerhalb der Gemeinde liegt, in der sich die Kanzlei oder die Wohnung des Rechtsanwalts befindet.
(3) Dient eine Reise mehreren Geschäften, sind die entstandenen Auslagen nach den Nummern 7003 bis 7006 nach dem Verhältnis der Kosten zu verteilen, die bei gesonderter Ausführung der einzelnen Geschäfte entstanden wären. Ein Rechtsanwalt, der seine Kanzlei an einen anderen Ort verlegt, kann bei Fortführung eines ihm vorher erteilten Auftrags Auslagen nach den Nummern 7003 bis 7006 nur insoweit verlangen, als sie auch von seiner bisherigen Kanzlei aus entstanden wären.
7003 | Fahrtkosten für eine Geschäftsreise bei Benutzung eines eigenen Kraftfahrzeugs für jeden gefahrenen Kilometer Mit den Fahrtkosten sind die Anschaffungs-, Unterhaltungs- und Betriebskosten sowie die Abnutzung des Kraftfahrzeugs abgegolten. |
0,42 Euro |
7004 | Fahrtkosten für eine Geschäftsreise bei Benutzung eines anderen Verkehrsmittels, soweit sie angemessen sind | in voller Höhe |
7005 | Tage- und Abwesenheitsgeld bei einer Geschäftsreise | |
1. von nicht mehr als 4 Stunden | 30,00 EUR | |
2. von mehr als 4 bis 8 Stunden | 50,00 EUR | |
3. von mehr als 8 Stunden Bei Auslandsreisen kann zu diesen Beträgen ein Zuschlag von 50 % berechnet werden. |
80,00 EUR | |
7006 | Sonstige Auslagen anlässlich einer Geschäftsreise, soweit sie angemessen sind | in voller Höhe |
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