Reisekostenabrechnung gem. Nr. 7003 ff. VV RVG[1]

In Sachen, … Az.:

Name, Vorname  
Arbeitgeber/Auftraggeber  
Reisebeginn – Datum, Uhrzeit  
Reiseende – Datum, Uhrzeit  
Reisedauer – Tage/Stunden  
Reiseziel – Ort/Land  
Reisezweck – Anlass der Reise  
   
Reisekosten:  
a) Fahrtkosten km EUR/km Betrag/EUR
Pauschbetrag      
oder  
Einzelnachweis mit Belegen  
b) Verpflegungsmehraufwand Tage EUR/Tag Betrag/EUR
Mehr als 24 Std.      
Mehr als 14 Std.      
Mehr als 8 Std.      
c) Übernachtungskosten  
d) Nebenkosten  
Gesamtkosten  
[1] Rechtsgrundlage: Vergütungsverzeichnis zum RVG

Vorbemerkung 7:

(1) Mit den Gebühren werden auch die allgemeinen Geschäftskosten entgolten. Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, kann der Rechtsanwalt Ersatz der entstandenen Aufwendungen (§ 675 i.V.m. § 670 BGB) verlangen.

(2) Eine Geschäftsreise liegt vor, wenn das Reiseziel außerhalb der Gemeinde liegt, in der sich die Kanzlei oder die Wohnung des Rechtsanwalts befindet.

(3) Dient eine Reise mehreren Geschäften, sind die entstandenen Auslagen nach den Nummern 7003 bis 7006 nach dem Verhältnis der Kosten zu verteilen, die bei gesonderter Ausführung der einzelnen Geschäfte entstanden wären. Ein Rechtsanwalt, der seine Kanzlei an einen anderen Ort verlegt, kann bei Fortführung eines ihm vorher erteilten Auftrags Auslagen nach den Nummern 7003 bis 7006 nur insoweit verlangen, als sie auch von seiner bisherigen Kanzlei aus entstanden wären.

7003

Fahrtkosten für eine Geschäftsreise bei Benutzung eines eigenen Kraftfahrzeugs für jeden gefahrenen Kilometer

Mit den Fahrtkosten sind die Anschaffungs-, Unterhaltungs- und Betriebskosten sowie die Abnutzung des Kraftfahrzeugs abgegolten.
0,42 Euro
7004 Fahrtkosten für eine Geschäftsreise bei Benutzung eines anderen Verkehrsmittels, soweit sie angemessen sind in voller Höhe
7005 Tage- und Abwesenheitsgeld bei einer Geschäftsreise  
1. von nicht mehr als 4 Stunden 30,00 EUR
2. von mehr als 4 bis 8 Stunden 50,00 EUR

3. von mehr als 8 Stunden

Bei Auslandsreisen kann zu diesen Beträgen ein Zuschlag von 50 % berechnet werden.
80,00 EUR
7006 Sonstige Auslagen anlässlich einer Geschäftsreise, soweit sie angemessen sind in voller Höhe

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