Leitsatz

Der BGH hat den Schutz von Reihenhausmietern bei einem drohenden Verkauf ihres Grundstücks verbessert und sie insoweit unter Schließung einer Gesetzeslücke Wohnungsmietern gleichgestellt.

 

Sachverhalt

Mietern steht neben Kündigungsschutz auch ein Vorkaufsrecht zu, wenn der Eigentümer der gesamten Siedlung das Areal aufteilt und die einzelnen Grundstücke verkaufen will. Damit schließt der BGH eine Gesetzeslücke: Nach dem Wortlaut des Gesetzes hätte der Mieter nur Schutzrechte bei der Bildung von Wohnungseigentum, nicht aber bei einer Aufteilung einer Reihenhaussiedlung in Einzelgrundstücke.

Laut BGH ist nicht anzunehmen, dass der Gesetzgeber dem Reihenhausmieter weniger Schutz gewähren wollte. Deshalb müssten die Schutzvorschriften entsprechend angewendet werden.

Im konkreten Fall ging es um eine Mieterin in einer Reihenhaussiedlung in Berlin. Die Eigentümerin des Gesamtgrundstücks wollte die Fläche aufteilen und die einzelnen Immobilien verkaufen. Daraufhin klagte die Mieterin auf Feststellung ihres Vorkaufsrechts und ihres Kündigungsschutzes – zunächst erfolglos: Amtsgericht und Landgericht wiesen die Klage unter Hinweis auf den Gesetzeswortlaut ab.

Der BGH gab ihr nun Recht, weil die Interessenlage bei Reihenhausmietern nicht anders als bei Wohnungsmietern sei. Der Deutsche Mieterbund begrüßte das Urteil. Mieter seien in beiden Fällen gleich schutzwürdig.

 

Link zur Entscheidung

BGH, Urteil vom 28.05.2008, VIII ZR 126/07.

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