Rn 5

Raum ist ein kubisches, also nach Länge, Breite und Höhe abgrenzbares Gebilde (Hamm ZMR 16, 300), ein von Boden, Decke und 4 oder mehr Wänden umschlossenes Bauteil (München ZMR 06, 388; LG Dresden ZMR 10, 979, 980) in einem Gebäude (Rn 2). Der Raum iSd WEG ist mithin dreidimensional, wobei alle Wände von einer gewissen Dauerhaftigkeit und Stabilität gekennzeichnet und die Zugänge grds abschließbar sein müssen (Hamm ZMR 16, 300). Bsp: Zimmer, Garage, Lagerhalle, Kugel, Schuppen. Fehlen Wände, ist das nach hM allerdings unschädlich, sofern eine Abgrenzung (= der Raum als solcher) erkennbar ist (BGH NJW 16, 473 Rz 16 = ZMR 16, 215; NJW 11, 3237 Rz 17 = ZMR 11, 809). Damit kann – gibt es einen Raum – dieser, so wie man ihn sieht, 2 Räume sein, wenn der Aufteilungsplan zwei Räume vorsieht, die jew im SonderE eines anderen stehen (BGH NJW 16, 473 Rz 16 = ZMR 16, 215; 08, 2982 Rz 12).

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