Rn 69

Eine Entlastung hat anders als § 120 II 2 AktG die Wirkung eines negativen Schuldanerkenntnisses (BGH NJW 18, 2550 Rz 65), das auf einen Verzicht bestehender Ersatzansprüche gerichtet ist (KG ZMR 08, 70; BayObLG ZMR 01, 208). Die Entlastung in Bezug auf die Vertragsansprüche bedarf einer rechtsgeschäftlichen Erklärung der GdW nach § 9b II.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge