Rn 15

Von der Bestellung ist die Anstellung des Verw durch Verw-Vertrag (Rn 42 ff) zu unterscheiden (BGH ZMR 12, 885 = NJW 12, 3175). Die Anstellung ist keine Voraussetzung der Bestellung (Trennungstheorie). Eine getrennte Beschl-Fassung über die Bestellung und den Vertrag ist nicht zu beanstanden, wenn die WEigtümer über den Abschluss des Verw-Vertrags selbst entscheiden und wenn sie beide Beschl in derselben Versammlung erörtern und fassen (BGH NJW 12, 3175 [BGH 22.06.2012 - V ZR 190/11] Rz 12).

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