Rn 45

Zum Anspruch auf Festsetzung von Vorschüssen s § 28 Rn 10 ff. Daneben besteht entspr § 19 II Nr 5 ein Anspruch auf Nachschüsse und die Anpassung der Vorschüsse sowie auf die Herausgabe von Guthaben.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge