Rn 19

Ohne besondere Vereinbarung gilt das BGB außerhalb des Geltungsbereichs des UN-Kaufrechts nach Maßgabe des IPR (zB Art 4 ROM I; für Verbraucherverträge gilt Art 6 ROM I). Das BGB kann anstelle ausländischen Rechts und des UN-Kaufrechts (vgl Stürner BB 06, 2029 ff; Piltz NJW 12, 3061 ff; 13; 2567 ff; 15, 2548 ff) vereinbart werden (zum Verbrauchsgüterkauf s Art 6 ROM I Rn 22 f). Sehr häufig werden erg internationale Handelsklauseln wie va die Incoterms einbezogen (aktuelle Fassung sind die Incoterms 2020, die am 13.9.19 von der ICC in über 120 mWz1.1.20 veröffentlicht wurden).

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