Rn 5

Die Möglichkeiten des Nutzers, auf ein ordnungsgemäßes Angebot zur Änderung des Rahmenvertrags zu reagieren, werden durch II 2 erweitert. Neben der Zustimmung, dem Schweigen mit Erklärungswert (II 1) und der Ablehnung sieht die Regelung für den Nutzer die Möglichkeit zur fristlosen Kündigung vor. Voraussetzung ist die Vereinbarung eines Erklärungswerts für das Schweigen, die ein Bedürfnis für das Gestaltungsrecht begründen kann. Die fristlose Kündigung ist für den Nutzer kostenfrei und an keine Form gebunden. Auf das Recht ist mit dem Änderungsangebot hinzuweisen.

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