Rn 8

Nach § 3 I VOB/B hat der Besteller dem Unternehmer die erforderlichen Unterlagen unentgeltlich und rechtzeitig zu übergeben. In § 4 VOB/B findet sich eine Regelung zur Verteilung der Verantwortlichkeiten zwischen den Vertragsparteien im Zusammenhang mit der Bauausführung. Der Besteller hat nach § 4 I Nr 1 S 2 VOB/B insbes die öffentlich-rechtlichen Genehmigungen zu beschaffen. Nach § 6 VI VOB/B haftet der Besteller auf Schadensersatz, wenn er die ›hindernden Umstände‹, dh ggf auch eine unterbliebene Mitwirkung, zu vertreten hat. § 642 findet daneben Anwendung (s Rn 7). Bei unterlassener Mitwirkung steht dem Unternehmer gem § 9 I und II VOB/B ein Kündigungsrecht zu (§ 643).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge