Rn 12

§ 555b Nr 2 Var 2 dient klima- und energiepolitischen Zielen und muss keinen engeren Bezug zur Mietsache aufweisen (BTDrs 17/10485, 24). Der diffuse, grds nicht subsumierbare und rechtlich kaum fassbare Begriff ›Klima‹ meint am ehesten den allgemeinen Zustand der Erdatmosphäre.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge