Rn 50

Die Rückbaupflicht ist Teil der Räumungspflicht. Dennoch kann im Einzelfall ein Rückbauverlangen des Vermieters bei einer privilegierten baulichen Veränderung treuwidrig sein (§ 242). Dies wird für Maßnahmen zur Förderung der E-Mobilität eine Rolle spielen. Da der Anspruch des Vermieters auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands im Gesetz nicht generell ausgeschlossen wurde, muss nun in jedem Einzelfall eine Prüfung erfolgen.

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