Rn 8

Zweck von III ist, entsprechend § 445a III, dem vom Letztverkäufer in Regress genommenen Lieferanten den Regress gegen seinen Vorlieferanten und jedem Vorlieferanten den Regress gegen seinen Vorlieferanten zu eröffnen. Die Kette endet beim Hersteller (§ 445a Rn 16) und ist auf Regresse gegen Unternehmer beschränkt, so dass sie mit jeder Einschaltung eines Nichtunternehmers aufhört (BeckOKBGB/Faust Rz 6; Jacobs JZ 04, 225, 226; vgl BTDrs 14/6040, 249). Im Übrigen s § 445a Rn 16, 17.

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