Rn 9

Entsprechend Rn 6 trifft den Unternehmer auch die volle Beweislast dafür, dass § 477 aufgrund der beiden Ausnahmen Art der Sache und des Mangels nicht anwendbar ist (Grüneberg/Weidenkaff Rz 10).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge