Rn 7

Garantien können eine höhere Verantwortlichkeit des Verkäufers oder eines Dritten als gesetzlich geregelt nur für einzelne Voraussetzungen, zB das Verschulden oder die Mangelfreiheit für eine bestimmte Frist, statuieren; dann sind sie unselbstständig, da sie gesetzliche Rechte nur erweitern. Die selbstständige Garantie wird dagegen unabhängig vom Kaufvertrag abgegeben und begründet daher eine Verpflichtung des Garantiegebers auf einer neuen Grundlage (so Grützner/Schmidl NJW 07, 3610 f; Knott NZG 02, 249, 255; Schröcker ZGR 05, 63, 91 f; ähnl für die selbstständige Garantie nach aF BGH ZIP 06, 1351 Rz 20).

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