Rn 46a

Neben die subjektiven Anforderungen treten in Umsetzung von Art 7 WKRL objektive Anforderungen an die Kaufsache. Hierbei handelt es sich um einen Mangeltatbestand von erheblicher Bedeutung: Viele Eigenschaften werden weder vereinbart noch vorausgesetzt, sondern als selbstverständlich von den Parteien überhaupt nicht bedacht, zB, dass Stühle nicht brechen, Butter nicht ranzig ist oder ein Reifen nicht die Luft verliert. Die einzelnen Mangeltatbestände sind größtenteils bereits nach bisheriger Rechtslage bekannt.

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