Rn 4

Die Abtretung ist ein Verfügungsvertrag zwischen dem bisherigen Gläubiger (Zedent) u dem neuen Gläubiger (Zessionar). Da die Vereinbarung grds keiner Form bedarf, kann sie auch stillschweigend abgeschlossen werden (BGH MDR 67, 398; NJW 97, 729; ZIP 13, 1395). Es gelten die allg Auslegungsregeln der §§ 133, 157. Bei sachlich zusammenhängenden Ansprüchen kann die Auslegung ergeben, dass sie, sofern sie nicht ohnehin gem § 401 automatisch übergehen, mit abgetreten werden sollen. Diese Annahme liegt insb bei nicht akzessorischen Sicherungsrechten nahe (§ 401 Rn 3). So kann bei einer Sicherungszession in der Tilgung des gesicherten Anspruchs zugleich eine Rückabtretung liegen (BGH NJW 86, 977 [BGH 21.11.1985 - VII ZR 305/84]). Übernimmt der Grundstückskäufer eine Sicherungsgrundschuld, so liegt darin regelmäßig eine Abtretung des Rückgewähranspruchs (BGH NJW 91, 1821 [BGH 05.02.1991 - XI ZR 45/90]). Keine stillschweigende Abtretung liegt vor, wenn der Abtretende für sein Ggü erkennbar lediglich eine von ihm irrig angenommene Legalzession bestätigen wollte (BGH LM Nr 20 zu § 398). In der Übergabe der einen Schadensfall betreffenden Unterlagen an den Versicherer kann eine konkludente Übertragung der intrikaten Schadensersatzansprüche zu sehen sein (BGH NJW 97, 729 [BGH 21.11.1996 - I ZR 139/94]). Der in einem Strafverfahren erklärte ›Verzicht‹ iSe ›außergerichtlichen Einziehung‹ kann als eine an den Justizfiskus gerichtete Willenserklärung zu verstehen sein, die auf die Übertragung einer Forderung gerichtet ist und der Annahme durch den Vertreter der Staatsanwaltschaft bedarf (BGH NStZ-RR 21, 220). Die Abtretung von Gehaltsforderungen umfasst auch die Lohnsteuererstattungsansprüche (BFH AP Nr 4 zu § 398; anders für die Abtretungserklärung ggü dem Insolvenzgericht nach § 287 II InsO BGHZ 163, 391, 392 ff; WM 06, 539), aber bei fehlender ausdrücklicher Festlegung nicht Abfindungsansprüche des Arbeitnehmers (LAG Köln NZA-RR 06, 365 [LAG Köln 27.03.2006 - 14 (9) Sa 1335/05]). Werden aus einer kapitalbildenden Lebensversicherung nur die Ansprüche auf den Todesfall zur Sicherung abgetreten u bezwecken Zedent u Zessionar mit dieser Beschränkung, dem Sicherungsgeber steuerliche Vorteile zu erhalten, so ist im Regelfall der Anspruch auf den Rückkaufswert nicht mit übertragen (BGH NJW 07, 2320). Im Zweifel erfasst die Abtretung einer Gesamtschuldforderung die Forderungen gg sämtliche Gesamtschuldner (Hamm NJW-RR 98, 486). Wird das jeweilige Guthaben auf einem Bankkonto abgetreten, so erstreckt sich die Vereinbarung auch auf Beträge, die auf ein Festgeldkonto unter neuer Kontonummer umgebucht wurden (BGH NJW 99, 3776 [BGH 19.10.1999 - XI ZR 292/98]). Eine Abtretung kann auch im Wege von AGB erfolgen, doch sind dann die Schutzregeln der §§ 305 ff zu beachten (BGH VersR 16, 1330).

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