Rn 3

Für die von einer Partei geltend gemachte Nichtzustimmung (dazu krit Hilbig-Lugani DNotZ 17, 739, 755) kommt es nicht auf den gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Vereinbarung, sondern der Anrufung des Gerichts an (II). Dies kommt für das fehlende Erklärungsbewusstsein, aber auch für eine konkludente Vereinbarung in Betracht (J Weber DNotZ 16, 659, 680).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge