Rn 15

Börsengeschäfte innerhalb eines multilateralen Systems iSd Erw 18, Art 4 MiFID-RL unterfallen I lit h (s.o. Art 4 Rn 17; Rauscher/Thorn Art 4 Rz 74). Dagegen unterfallen Geschäfte zwischen Brokern (Börsenmaklern) und Kunden (Auftraggebern) lit b. Die charakteristische Leistung erbringt der Broker, so dass das Recht an seinem gewöhnlichen Aufenthaltsort (Art 19) gilt (vgl auch Grüneberg/Thorn Art 4 Rz 21). Mangels Rechtswahl unterliegt ein mit einem Finanzdienstunternehmen geschlossener Vertrag dem Recht am Niederlassungsort des Unternehmens (MüKoIPR/Martiny Art 4 Rz 172);

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