Rn 4

I statuiert lediglich, dass dem Verbraucher bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen sowie Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zusteht. Weitere Voraussetzungen enthält I nicht. Diese sind in §§ 355, 356 geregelt. Regelungen zu den Rechtsfolgen der Ausübung des Widerrufsrechts sind in § 357 enthalten.

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