Rn 1

Praktische Bedeutung hat die Vorschrift insb in zwei Fällen: Die Pflichtenlage des Kindes wird iRe Schadensersatzanspruchs nach § 845 materialisiert, wenn es durch Fremdeinwirkung verletzt wird oder ums Leben kommt. Hat das Kind dagegen in beachtlichem Umfang tatsächlich Dienste geleistet, wird es erbrechtlich belohnt (§ 2057a) Ein umfassenderer Einsatz der Vorschrift im Alltag – etwa als Vehikel zur Einforderung häuslicher Mithilfe – wird als nicht zeitgemäß empfunden. Die Vorschrift gilt nach § 1791 S 2 auch im Verhältnis von Vormund und Mündel.

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