Rn 43

Ausnahmen von der anfänglichen Nichtigkeit bestehen für die in Vollzug gesetzten Gesellschafts- und Arbeitsverträge, deren Unwirksamkeit nur mit Wirkung ex nunc geltend gemacht werden darf (BAG AP 18 zu § 611, faktisches Arbeitsverhältnis, Stripteasetänzerin; AnwK/Looschelders Rz 133). Die bisher für die öffentliche Vorführung des Geschlechtsverkehrs formulierte Rückausnahme (BAG NJW 76, 1959 [BAG 01.04.1976 - 4 AZR 96/75]) hat vor den Wertungen von § 1 ProstG keinen Bestand.

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