Rn 1

Die Einführung der §§ 13, 14 durch Art 2 Nr 1 des am 27.6.00 verkündeten Gesetzes über ›Fernabsatzverträge und andere Fragen des Verbraucherschutzrechts sowie zur Umstellung von Vorschriften auf Euro‹ (BGBl 00 I 897) stellte einen der ersten Schritte einer Integration des Verbraucherschutzrechts in das BGB dar. Nationale Vorläufer der §§ 13, 14 waren die §§ 24, 24a AGBG sowie die §§ 361a, b (K. Schmidt JuS 06, 2). Ausf zur Genese der Normen HKK/Duve §§ 1–14 Rz 66–77. Der Gesetzeswortlaut ist durch G v 20.9.13 (BGBl I 3642) verändert worden.

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