Rn 6

Eine verpfändete Lebensversicherung kann der Versicherungsnehmer nur mit Zustimmung des Pfandgläubigers kündigen. Dies gilt auch für den Insolvenzverwalter bei Insolvenz des Versicherungsnehmers (NK-BGB/Bülow Rz 2; Nobbe/Pamp Rz 4; Elfring NJW 05, 2192, 2193 f; aA Fröhling ZInsO 06, 249, 250). Die Insolvenz eines Arbeitgebers steht der internen Teilung eines Anrechts aus einer bei dem Arbeitgeber bestehenden betrieblichen Altersvorsorge mit einem vom Arbeitgeber zugunsten des Arbeitnehmers abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungsvertrag im Wege des Versorgungsausgleichs nicht zwingend entgegen. Ein an dem Anrecht aus der Rückdeckungsversicherung begründetes Pfandrecht ist entspr dem Ausgleich zu teilen, wenn das Anrecht, für das die Rückdeckungsversicherung besteht, ausgeglichen wird (Hambg NJW-RR 22, 1086 [OLG Hamburg 03.02.2022 - 7 UF 25/21] Rz 20).

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