Rn 4
Einwendungen u aufschiebende Einreden kann der Verpfänder der Klage aus § 1231 1 entgegenhalten oder zur Grundlage einer Klage auf Unterlassung der Pfandverwertung machen. Bei dauernden Einreden können der Verpfänder u auch der Eigentümer die Pfandsache herausverlangen (§ 1254).
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen