Rn 2

Das G bestimmt, dass minderjährige Kinder grds den Wohnsitz ihrer Eltern teilen. Dabei wird für die Eltern allerdings das Vorhandensein eines Personensorgerechts vorausgesetzt. Liegt dies nicht oder nur zT vor, so bedarf es einer Bildung der konkreten Fallgruppen (s.u. Rn 3).

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