Rn 21d

Der Pfändungsschutz für Unterlagen, zu deren Aufbewahrung eine gesetzliche Verpflichtung besteht, ist nicht beschränkt auf einen bestimmten Personenkreis. Unterlagen für Buchführungs- und Dokumentationszwecke sind pfändungsfrei, wenn der Schuldner oder eine mit ihm im gemeinsamen Haushalt zusammenlebende Person (dazu Rn 14) sie benötigen.

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