Rn 21d
Der Pfändungsschutz für Unterlagen, zu deren Aufbewahrung eine gesetzliche Verpflichtung besteht, ist nicht beschränkt auf einen bestimmten Personenkreis. Unterlagen für Buchführungs- und Dokumentationszwecke sind pfändungsfrei, wenn der Schuldner oder eine mit ihm im gemeinsamen Haushalt zusammenlebende Person (dazu Rn 14) sie benötigen.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen