Rn 53

Klage auf Installation nach § 3 mit Interesse an Erweiterung des Empfangs zu bewerten; die Beschwer des verurteilten Vermieters richtet sich nach der Abwehr der Kosten und kann daher höher sein (LG Wuppertal WuM 97, 324 [LG Wuppertal 09.04.1997 - 8 S 11/97]). Für Klage auf Beseitigung ist der Wertverlust durch Beeinträchtigung von Substanz oder Optik maßgeblich (LG Bremen WuM 97, 70 [LG Bremen 14.11.1996 - 2 T 893/96]: 5.000 DM; kann aber auch unter dem Berufungswert liegen, BGH NJW 06, 2639); Bemessung kann auch auf den Wert der Antenne und die Beseitigungskosten abstellen (Frankf JurBüro 02, 531; Köln NZM 05, 224).

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